| The contribution to the
'Legal Guide to Audiovisual Media in Europe' of the European
Audiovisual Observatory, Strasbourg, introduces the recent
legislation on Monaco's audiovisual sector. The article gives
an overview of existing legislation and actual developments in
the audiovisual sector of this country, and provides
bibliographical references and relevant addresses.
Rundfunk
Soweit in Monaco
Regelungen für den Bereich des Rundfunks existieren,
betreffen diese in erster Linie Fragen technischer[1]
oder steuerrechtlicher Art.[2]
Daneben ist auch der Betrieb von privaten Rundfunkstationen
speziell geregelt.[3]
Hier wird insbesondere der Mißbrauch solcher Stationen zur
Gefährdung der Öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder des
Ansehen des Staates untersagt. Für alle Bereiche, die von
diesen Regelungen nicht erfasst sind, wie beispielsweise der
Jugendschutz, wird auf die Regelungen der allgemeinen Gesetze,
unter anderem das Strafrecht, zurueckgegriffen.
In Monaco ist gesetzlich
gewährleistet, dass alle privaten Haushalte durch den Anschluß
an eine öffentliches Grundversorungssystem (service
publique) technisch in der Lage sind, Rundfunk zu empfangen.[4]
Monaco verfügt über
eineeigene Fernseh- und zwei Radiostationen.
1998 haben sich keine
rechtlichen Entwicklungen im Bereich Rundfunk ergeben.
Film
Das in Monaco geltenden
Filmgesetz [5] ,
legt in erster Linie die formellen Voraussetzungen für die
Durchführung eines Filmprojektes fest. Produktionsfirmen der
Filmindustrie bedürfen vor einem Tätigwerden einer
ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Ministre dïEtat
(Staatsminister/Minister of State). Die Erteilung der
Genehmigung wird unter anderem an das Vorhandensein eines
gewissen Stammkapitals der Gesellschaft angeknüpft.
Genehmigungsbedürftig ist auch die Verwirklichung des
konkreten Drehvorhabens, dessen Vermarktung (visa
dïexploitation - Vermarktungserlaubnis), Export (visa
dïexportation - Exporterlaubnis) sowie die nachträgliche
Synchronisation.. Bei der Erteilung der visa dïéxploitation,
kann der zuständige Ministre dïEtat gegebenfalls die
Ungeeignetheit des Filmes für Jugendliche unter 16 Jahren
feststellen und.die Erlaubnis entsprechend beschränken.
Für alle übrigen Fragen auf
dem Filmsektor ist die Commission de lïindustrie
cinématographique (Ausschuss der
Filmindustrie/film-industry committee) verantwortlich, die auf
der Grundlage des Filmgesetzes eingesetzt worden ist. Daneben
verfügt Monaco über eine Commission pour la langue Monégasque[6]
(Ausschuss zur Erhaltung der der monagessischen
Sprache/Monegasque language Committee).
Das Jahr 1998 brachte keine
rechtlichen Entwicklungen in dem Bereich Film.
Telekommunikation
Der
Telekommunikationssektor in Monaco ist durch eine Vielzahl von
Verordnungen und Erlässen geregelt, die sogar bis in das Jahr
1888zurückreichen.[7] Zur
Zeit wird in Moncao die Liberalisierung des
Telekommunikationssektors vorangetrieben.
Informationsgesellschaft
In Monaco sind im Hinblick
auf die Entwicklung zur Informationsgesellschaft noch keine
gesetzlichen Regelungen oder Rechtsprechung ergangen.
Adressen:
Division de la propriété
Intellectuelle (Division of Intellectual Property),
http://www.european-patent-office.org/patlib/country/monaco/
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